In Kalifornien wurde ein aktuelles Urteil gesprochen, welches mittelfristig die Gebühren für .com oder .net Domains sinken lassen könnte. Händler und Registranten solcher Domains dürfen sich also freuen.
Was war passiert?
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Internetverwaltung ICANN, die reibungslose Funktion des Internets organisatorisch zu gewährleisten. Dafür vergibt diese vertraglich die Berechtigung zur Verwaltung einer TLD (wie z.B. .com) an verschiedene Registrierungsstellen. Vertragspartner u.a. für die .com und .net Adressen ist Verisign, eine börsennotierte amerikanische Firma.
Verisign wurde nun gerichtlich erneut darauf hingewiesen, dass u.a. seine Gebühren für die Registrierung von .com und .net Domains ohne Wettbewerb zugebilligt wurden und damit kartellrechtlich nicht haltbar sein dürften. Dieser Umstand kann letztlich zu einer Verbilligung dieser Domains führen, wenn die Vertragspartner die günstigeren Gebühren an ihre Kunden weitergeben.
2001 wurde der erste Vertrag mit der ICANN geschlossen und darin bestimmt, dass Verisign pro Registrierung oder Verlängerung einer Domain maximal 6 USD (.net 4.25 USD) im Jahr als Gebühr nehmen durfte.
Es ist zu erwarten, dass das Gericht Verisign und die ICANN verpflichtet, einen neuen Vertrag auszuschreiben und den Markt über die Neuvergabe entscheiden zu lassen. Die Halbierung der Gebühr scheint möglich, was letztlich zu sinkenden Haltungskosten für diese Domains führen könnte. Ein weiteres Argument für die Investition in Domains.
Quelle: Sedo GmbH

